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Filesharing-Abmahnungen unwirksam - Betroffene können Geld einfordern

(01/2012)

Rechtsanwalt Christian Solmecke, der bei der Kölner Medienrechtskanzlei Wilde Beuger Solmecke beschäftigt ist, äusserte sich zu einem Urteil des Oberlandesgericht Düsseldorf, welches bereits im November gefällt wurde.

Bei dem Prozess wurde entschieden, dass eine Abmahnung der Hamburger Kanzlei Rasch zu pauschal und somit unwirksam sei. Die Abmahnung enthielt NICHT die Namen der heruntergeladen Musiktitel.

Damit seien Tausende Abmahnungen unwirksam, so dass die Betroffenen bereits gezahlte Abmahnungen zurückfordern könnten. Auch reichen manche Unterlassungsverpflichtungserklärungen zu weit, so dass auch diese unwirksam seien.

(Quelle: shortnews.de)



Surfen über ein ungesichertes WLAN ist keine Straftat mehr

(08/2010)

Wer über fremde ungesicherte WLAN-Netze online geht, begeht keine Straftat mehr. Das Amtsgericht Wuppertal untersagte der Staatsanwaltschaft jetzt die Eröffnung einer Hauptverhandlung.

Laut einer Mitteilung der Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf wollte die Staatsanwaltschaft einen ihrer Mandanten in dieser Sache von dem Gericht verurteilen lassen. Im Jahre 2007 hatte das selbe Gericht noch einen Notebook-Nutzer wegen solch eines Vergehens verurteilt.

Diesmal jedoch gab das Gericht der Verteidigung Recht, die damit argumentierte, das dritte Personen davon ausgehen können, dass der Besitzer möchte, dass auf sein WLAN-Netz zugegriffen wird, weil der Router-Besitzer sein Netzwerk nicht verschlüsselt hatte.

(Quelle: shortnews.de)



Abmahnanwalt von Gravenreuth ist tot

(02/2010)

Der als Abmahnanwalt bekannt gewordene Rechtsanwalt Günter Werner Freiherr von Gravenreuth hat sich im Februar 2010 das Leben genommen. Das bestätigte die Polizei in München gegenüber heise online.

Der Anwalt habe seinen Selbstmord zuvor im Internet angekündigt. Die Polizei sei darüber von einer Person informiert worden und habe sofort von Gravenreuths Wohnung aufgesucht. Von Gravenreuth hat sich mit einer Schusswaffe getötet. Die Polizei dementiert Berichte, laut denen er sich vor den Augen der Polizisten erschossen habe.

Der 61-jährige Jurist war im September 2008 unter anderem vom Landgericht Berlin wegen Betrugs zu 14 Monaten Haft verurteilt worden. Das Berliner Kammergericht verwarf im Februar 2009 die Revision des Rechtsanwalts.

(Quelle: heise.de)



Dubioser Adressdienst verlangt 1760 Euro

(12/2004, 01/2005)

Betreiber deutscher Web-Domains bekamen in jüngster Zeit einen harmlosen Umschlag ohne Absender in ihren Briefkästen. Der Schein trügt denn: darin steckt ein formelles Anschreiben der "DAD Deutscher Adressdienst GmbH", in dem um Rücksendung des ausgefüllten Formulars mit Datum und Unterschrift gebeten wird. Die Daten würden für ein Deutsches Internet Register benötigt. Die Rücksendung könne per Fax oder beiliegendem Rückumschlag erfolgen.

Der Teufel steckt im Kleingedruckten! Schnell lässt sich übersehen, dass sie sich durch ihre Unterschrift zur Zahlung von jährlich 758 Euro plus Mehrwertsteuer verpflichten. Die Ankündigung: "Die Aktualisierung Ihrer Basisdaten wird vorgenommen, auch wenn Sie keinen Auftrag erteilen," stiftet Verwirrung. Eine Rechnung kann die DAD GmbH aber nur schreiben, wenn der Adressat das Formular unterschrieben zurückgesandt hat.

Bei einer Laufzeit von mindestens zwei Jahren können sich unaufmerksame Domainbetreiber auf eine Rechnung von 1758,56 Euro vorbereiten.

Der Gegenwert für das viele Geld ist verschwindend gering! Wer den Auftragstext genau durchliest, erfährt, dass das Register "auf CD-ROM und im World Wide Web" erscheinen soll. Mit dem offiziellen Domain-Register der deutschen Domain-Registrierungsstelle DENIC hat die DAD GmbH nichts gemeinsam.

(GV, IWGA)

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Massenversendungen in dieser Form
sind nicht neu, aber sie stiften
Verwirrung!

Weitergehende Informationen zu diesem
Thema finden sie unter anderem hier:

www.ergo-film.de - Hintergundmaterial
www.ergo-film.de - Abwehr Strategie
www.heise.de - Newsticker 53931


 

Hinweise und Vorschläge an:

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