Was ist eine Unterlassungserklärung?
Mit einer Unterlassungserklärung verpflichtet sich derjenige, der sie abgibt, ein bestimmtes Verhalten in Zukunft zu unterlassen. Praktisch relevant ist die Unterlassungs- bzw. Unterwerfungserklärung im Wettbewerbsrecht: Der Konkurrent wird aufgrund wettbewerbswidrigen Verhaltens abgemahnt. Er muss nun, um eine Klage abzuwenden, eine in der Regel strafbewehrte Erklärung abgeben, in der er sich dazu verpflichtet, den abgemahnten Wettbewerbsverstoß künftig zu unterlassen.
Grundsätzlich ist die Unterlassungserklärung gegenüber dem Abmahner abzugeben. Der Erklärung muss nicht zwingend ein Unterlassungsanspruch zugrunde liegen. Ist das nicht der Fall, kann sie als abstraktes Schuldanerkenntnis auch eine eigenständige Verpflichtung begründen.
So sieht eine typische Unterlassungserklärung aus
Nehmen wir einfach einmal an, die (fiktive) Firma "Bösewicht oHG" versendete an potentielle Kunden der (fiktiven) Firma
"Willi Harmlos GmbH" (angebliche) Spam-eMails, dann könnte die (fiktive) Firma "Willi Harmlos GmbH" eine Unterlassungserklärung
wegen Verstoss gegen § 1 UWG in Anspruch nehmen, wenn diese mit der (fiktiven) Firma "Bösewicht oHG" direkt im Wettbewerb steht.
- Eine diesen Anspruch abdeckende Unterlassungserklärung kann dann beispielsweise so aussehen:
Hiermit verpflichtet sich die Firma Bösewicht oHG
gegenüber der Firma Willi Harmlos GmbH
zu folgender Unterlassung:
Die Firma Bösewicht oHG wird es unterlassen, Werbung durch Versenden
von eMails zu betreiben, es sei denn, die Empfänger haben in diese
Form der Werbung nachweislich eingewilligt oder ihr Einverständnis
kann zumindest vermutet werden, weil sie mit der Firma Bösewicht oHG
bereits in einer Geschäftsverbindung stehen.
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die vorstehend übernommene
Pflicht verpflichtet sich die Firma Bösewicht oHG zur Zahlung einer
Vertrags-Strafe in Höhe von 10.000 Euro an die Willi Harmlos GmbH.
Unterschrift
Geschäftsführer der Firma Bösewicht oHG
Hinweise und Vorschläge an:
Haftungsauschluss der IWGA
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